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  • 22.11.2022 · Nachricht · Geringfügige Beschäftigung

    Sonderausgabe „Neue Regeln für Mini- und Midijobs“

    Seit dem 1.10.22 hat sich der gesetzliche Mindestlohn auf 12 EUR brutto pro Zeitstunde erhöht. Parallel dazu wurde die Minijobgrenze auf 520 EUR angehoben und dynamisch ausgestaltet. Der IWW-Informationsdienst „LGP Löhne und Gehälter professionell“ hat die Neuregelungen in einer Sonderausgabe zusammengefasst. AK-Abonnenten finden die Sonderausgabe „Neue Regeln für Mini- und Midijobs ab 1.10.22“ unter iww.de/ak , Abruf-Nr. 48557878 .