30.07.2015 · Fachbeitrag · Anwalt als Ausbilder
Neue Ausbildungsverordnung ist in Kraft getreten
Zum 1.8.15 ist die novellierte Ausbildungsverordnung für die vier Rechtsberufe Rechtsanwalts-, Rechtsanwalts- und Notar-, Notar- sowie Patentanwaltsfachangestellte in Kraft getreten. Auch Auszubildende, die bereits bei Ihnen ausgebildet werden, können hiernach geprüft werden. Die Abschlussprüfungen sind nun neu strukturiert.
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