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  • · Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung

    Immobilien-Rechtsschutz: Wann der Versicherer doch zahlt …

    | Das ärgert Mandanten immer wieder: In der Rechtsschutzversicherung sind rechtliche Konflikte rund um den Bau oder Kauf von Immobilien oft ausgeschlossen. Manche Streitigkeiten können jedoch abgedeckt sein. Hierauf sollten Sie Mandanten hinweisen. Empfehlen Sie auch, vor Abschluss einer Police genau zu prüfen, wie die Leistungen aussehen und welche Bausteine ggf. speziell für Immobilienbesitzer angeboten werden. |

     

    Rechtsstreite rund um Hauskauf oder bauliche Veränderungen kosten häufig viel Geld. In der Ausgabe Finanztest 6/2019 (www.iww.de/s2764) wird untersucht, welche Ausschlüsse es in Verträgen gibt und welche Sonderfälle eintreten können. Auch wurden Tarife von Versicherern untersucht, wenn sich ein Konflikt an dem Kauf bzw. Installation und Betrieb einer Photovoltaikanlage entzündet.

     

    PRAXISTIPP | Über einzelne Ausschlussklauseln gäbe es oft viel Streit, so die Autoren des Beitrags. Wer den Eindruck hat, dass ihm der Versicherungsschutz grundlos verweigert wird, könne die Schlichtungsstelle einschalten (www.versicherungsombudsmann.de). Verträge, die vor 1994 abgeschlossen wurden, sollte man behalten, da Altverträge insoweit oft besseren Schutz böten.