19.02.2020 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht
Anwälte dürfen erwarten, dass Post am nächsten Werktag zugestellt wird
Der BGH hat erneut bestätigt, dass ein Anwalt darauf vertrauen darf, dass innerhalb Deutschlands und innerhalb der Leerungszeiten eingeworfene Post am darauffolgenden Werktag zugestellt wird (17.12.19, VI ZB 19/19, Abruf-Nr. 214043 ). Ohne konkrete Anhaltspunkte muss er nicht mit längeren Postlaufzeiten rechnen, die zu einer versäumten Frist führen.
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