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  • · Fachbeitrag · Stellenanzeige

    Vorsicht bei der Forderung nach Bewerberfoto

    | Häufig fordern Anwälte in Stellenanzeigen den Bewerber zur Zusendung seiner Unterlagen mit Foto auf. Ein Leser hat uns darauf aufmerksam ­gemacht, dass dies im Hinblick auf das AGG zu Problemen und Schadenersatzforderungen führen kann. |

     

    Daher unser Tipp: Vermeiden Sie die Anforderung eines Fotos. Wenn Sie ­auch kritische Erfahrungen gemacht haben, schreiben Sie uns (ak@iww.de).

    Quelle: Ausgabe 07 / 2013 | Seite 111 | ID 42418230