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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherungsrecht

    Gesetzliche Rentenversicherung: Keine Befreiung für Syndici

    | Das BSG hat in drei Revisionsverfahren klargestellt, dass abhängig beschäftigte Syndikusanwälte nicht nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden ( BSG 3.4.14, B 5 RE 13/14 R, Abruf-Nr. 141249 ( 3.4.14, B 5 RE 9/14 R, Abruf-Nr. 141250 und 3.4.14, B 5 RE 3/14, Abruf-Nr. 141251 ). |

     

    Das Urteil wird Auswirkungen auf die Versorgungswerke der Rechtsanwälte haben. Es fragt sich, ob mit angestellten Anwälten entsprechend zu verfahren ist (hierzu demnächst mehr in „Anwalt und Kanzlei“).

    Quelle: Ausgabe 07 / 2014 | Seite 109 | ID 42759845