Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Psychologie der Gesprächsführung (Teil 1)

    So können Sie sich auf Honorarverhandlungen vorbereiten

    von Dr. Doortje Cramer-Scharnagl, Edewecht

    | Anwaltliche Vergütungsvereinbarungen sind nicht nur für den Bereich der außergerichtlichen Beratung, für Mediatorentätigkeiten und für die Ausarbeitung schriftlicher Gutachten von Bedeutung. Sie können auch jederzeit die Vergütung nach dem RVG ersetzen, sofern § 49b BRAO und §§ 3a ff. RVG beachtet werden. Dass Vergütungsvereinbarungen also generell möglich sind, heißt jedoch noch lange nicht, dass sie auch so einfach realisiert werden können. Im Gegenteil: Erfolgreiche Honorarverhandlungen müssen sorgfältig vorbereitet werden. |

    1. Überdenken Sie die möglichen Honorarmodelle

    Arbeiten Sie mit Honorarmodellen, die zu Ihnen und Ihrer Kanzlei passen und die Gesamtstrategie der Kanzlei unterstützen. Auch äußere Faktoren spielen dabei eine Rolle: So kann vielleicht nicht jeder Familien-, Sozial- oder Arbeitsrechtsanwalt auf Mandate mit Prozesskostenhilfe verzichten ‒ das gilt gerade für den ländlichen Raum. In großen Städten hingegen sind leichter Spezialisierungen möglich, die höhere Honorare ermöglichen. Auch die höhere Dichte von Anwaltskanzleien und eine größere Vielfalt an Rechtsdienstleistungen können dazu führen, dass die Honorare in Städten tendenziell höher sind als in ländlichen Gebieten.

     

    • Beispiele für zulässige Honorarmodelle
    • Vergütung nach RVG
    • Vergütung nach RVG mit vereinbartem Streitwert
    • Vergütung nach RVG mit vereinbartem Leistungsumfang
    • Vergütung nach Zeitaufwand (Stundenhonorar)
    • Vergütung nach Zeitaufwand mit fester Untergrenze
    • Vergütung nach Zeitaufwand mit fester Obergrenze
    • Vergütung mit Festpreis (Fixhonorar, Pauschalhonorar)
    • Vergütung mit Höchstpreis
    • Erfolgshonorar in bestimmten Fällen (vgl. § 4a Abs. 1 RVG)