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  • 27.07.2018 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Keine Terminsverlegung: Richter ist nicht gleich befangen

    | Wird ein Gerichtstermin nicht verlegt, ist das grundsätzlich kein Grund, eine Befangenheit anzunehmen. Anders sieht es allerdings aus, wenn der Eindruck entsteht, dass die Partei benachteiligt wird, entschied jetzt das VG München (11.4.18, M 21 K 17.42896, Abruf-Nr. 202347 ). |