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Aktuelle Bankdaten von Mandanten sind ein Muss
Die Kontonummer eines Mandanten schon zu Mandatsbeginn zu erfassen, hat gute Gründe. Sie aktuell zu halten, ist genauso wichtig, auch, um ggf. eigene Honorarforderungen pfänden zu können.
Egal wie Sie Mandantendaten erfassen, insbesondere die Bankverbindung sollte stets aktuell sein. Ein wesentlicher Punkt wird häufig vergessen: Zahlt der Mandant nach Mandatsabschluss die Anwaltsvergütung nicht und muss die Forderung tituliert werden, lässt sich mit Kenntnis der Bankverbindung leicht eine Kontenpfändung einleiten. Mandanten können ihre Bank deutlich leichter als früher wechseln – attraktive Zinsangebote, bequeme gesetzlich geregelte Kontowechselservices und Neobanken (ohne Filialen, reines Online-Angebot) sind dafür ein Anreiz.
PRAXISTIPP — Kanzleien können Erinnerungs-Mails (Reminder) in Abständen von z. B. sechs oder zwölf Monaten versenden und bitten, zu bestätigen, dass die hinterlegte Bankverbindung noch aktuell ist. Lassen Sie sich die Daten entweder beim nächsten Gespräch in der Kanzlei oder datenschutzkonform (DS-GVO) und gegen Manipulation abgesichert (z. B. online via Mandantenportal, automatisierte E-Mails mit einmalig nutzbaren Links, sog. Secure-Links) mitteilen. |
von Christian Noe B. A., Göttingen
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