· Nachricht · Kanzleiorganisation
Wer häufig krank ist, braucht zuverlässige Vertreter
Kann ein chronisch erkrankter Anwalt einen Termin nicht wahrnehmen, will das Gericht wissen, wie dieser sich gegen oft plötzliche Krankheitsschübe absichert. Auch der BFH verlangt eine solide Notfallvorsorge ( 25.7.25, XI S 12/25, Abruf-Nr. 249660 ). Aber genügt einfach ein Vertreter „auf Abruf“? Es gibt gute Gründe, dass betroffene Anwälte sich Gedanken machen, wen sie auswählen.
Je nach Krankheitsbild wird ein chronisch erkrankter Anwalt häufiger ausfallen als gesunde Kollegen. Wer in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist, muss seine Kanzlei so organisieren, dass Fristen gewahrt werden und der Bürobetrieb erhalten bleibt, ggf. auch durch Bereithaltung eines Vertreters, so der BFH. Eine Wiedereinsetzung (§ 233 ZPO) erfordert nämlich, dass eine geeignete Notfallvorsorge dargelegt wird. Allerdings: Wer chronisch krank ist, wird öfter einen Vertreter brauchen bzw. häufiger eine Vertretung zumindest einkalkulieren müssen. Wer sich Anwaltskollegen als Vertreter sucht, muss darauf achten, dass diese über den Hintergrund des krankheitsbedingten Ausfalls informiert und flexibel sind. Erfährt das Gericht, dass die Vertreter nichts von ihrem grundsätzlich erhöhten Einsatzpotenzial wissen oder z. B. sehr häufig ortsabwesend sind, könnte dem Gericht die Notfallvorsorge wenig vorausschauend und nicht angemessen erscheinen. Im Fall vor dem BFH hatte sich der Anwalt um eine Vertretungsvorsorge überhaupt nicht gekümmert.

PRAXISTIPP — Eine Vertretungsregelung ist Teil Ihrer anwaltlichen Berufspflicht (BGH 10.4.25, V ZB 59/24, Abruf-Nr. 248069). Als Einzelanwalt können Sie ein spezielles Muster für Notfallkontakte in der Kanzlei nutzen (für Auszubildende, anpassbar auf Kollegen: Abruf-Nr. 50477946). Halten Sie die Vertretungsregelung mit einem (oder mehreren) Kollegen stichpunktartig schriftlich fest. Sinnvoll ist auch, über die krankheitsbedingten Ausfälle der jüngsten Zeit zu informieren, um einen groben Indikator zu haben, wie häufig der Vertreter möglicherweise aktiv werden muss. Das Gericht muss bei Bedarf erkennen können, dass Sie Ihrem potenziell höheren Ausfallrisiko mittels einer besonders sorgfältigen Vertretungsregelung begegnen. |
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