29.08.2019 · Fachbeitrag · Grundbuchamt
Einsicht in Grundakten ist auch ohne Vollmacht zulässig
| Will ein Anwalt für eine Wohneigentümergemeinschaft Einsicht in die Grundakten nehmen, muss er nicht zwingend eine Vollmacht vorlegen. Diese kann nur verlangt werden, wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Anwalt wirksam bevollmächtigt ist, so das OLG Stuttgart. Solche Zweifel muss das Grundbuchamt genauer begründen. |