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  • 07.04.2016 · Fachbeitrag · Gesetzesnovelle

    Die wichtigsten Änderungen im „UWG 2015“

    | Unabhängig davon, ob Mandanten Sie „nebenbei“ im Smalltalk bei Verbraucherfragen um Rat bitten oder ob Sie ein wettbewerbsrechtliches Mandat zu bearbeiten haben – diese Übersicht zum „neuen“ UWG hilft weiter. Seit dem 10.12.15 gilt das überarbeitete UWG. Zweck der Gesetzesänderung war es, die Vorgaben der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-RL, 2005/29/EG) vollständig umzusetzen. Die Novelle bringt daher neue Formulierungen und eine neue Struktur mit sich. |