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  • · Fachbeitrag · Fehlervermeidung

    Organisatorische Ausstattung einer Anwaltskanzlei

    | Was braucht ein junges Anwaltsbüro beim Start wirklich? Adresse, Telefonnummer und Mailadresse sind unverzichtbar. Faxnummer, Präsentation des Angebots und Webseite sind sehr von Nutzen. Aber was benötigt der Kanzleigründer aus der Fülle der Möglichkeiten an „Nice-to-haves“ wirklich? |

     

    1. Ungestörte Kommunikation mit dem Mandanten

    Der Anwalt muss in einem ungestörten, geschützten Bereich mit Mandanten kommunizieren können. Es ist ein mit den erforderlichen Kommunikationsmitteln ausgestatteter Arbeitsplatz für die Anwälte notwendig. Bei physischem Mandantenkontakt ‒ was heute nicht immer zwingend sein muss ‒ sind ein Wartebereich und eine Toilette mit Waschbecken unverzichtbar.

     

    Ob eine solche Minimal-Ausstattung auch in privaten Wohnräumen realisierbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Berufliche Tätigkeiten in reinen Wohngebieten können problematisch sein, insbesondere wenn dadurch Publikums- und Fahrzeugverkehr entsteht (Nutzungseinschränkungen in Bebauungsplänen, siehe aber andererseits z.B. § 13 BauNVO). Bei einer Mietwohnung geht das nicht ohne Zustimmung zu der freiberuflichen Nutzung durch den Vermieter.

     

    2. Das gehört in jede Kanzlei

    Hier ein Überblick zu wichtigen Aspekten der Kanzleigrundausstattung (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

     

    Checkliste / Diese 5 Positionen dürfen Sie nicht vergessen

    • 1. Einrichtung Anwaltszimmer: Bürostuhl, Schreibtisch, Besucherstühle, gegebenenfalls Besprechungstisch, Beleuchtung, Sichtschutz, Bücherregale.

     

    • 2. Einrichtung Vorzimmer/Empfang: außer den gewünschten Möbeln bzw. Sekretariatsarbeitsplatz auch Stauraum, Aktenschrank, Stellfläche für Kopierer, Fax, Drucker, Kabelschächte, Steckdosen.

     

    • 3. Bürotechnik: Telefonanlage mit ISDN-Anschluss o.Ä., Drucker, Kopierer, Faxgerät (bei Kombigeräten bedenken, dass eine Störung evtl. die gesamte Kommunikation lahmlegen kann, also besser getrennte Geräte ins Auge fassen), EDV-Anlage mit Laserdrucker, Internetzugang, Aktenvernichter für kleine Mengen.

     

    • 4. Kanzleispezifische Büromaterialien, Recherchequellen wie Literatur, Datenbankzugänge zu Juris o.Ä., Kaffeemaschine, Wasserkocher, Geschirr, Geschirrspüler, Staubsauger, Reinigungsmaterial (falls dies nicht von einem beauftragten Reinigungsunternehmen gestellt wird).

     

    • 5. Kanzleischild am Haus und gegebenenfalls am Büroeingang, Visitenkarten, Kanzleiflyer, Auftritt in Print- und elektronischen Medien und Suchportalen.
     
    Quelle: Ausgabe 06 / 2013 | Seite 102 | ID 39500110