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  • · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr

    Die beA-Testphase läuft: Sie fragen, wir antworten!

    | Das beA ist freigeschaltet. Sie können es nun bis zum 31.12.17 in Augenschein nehmen und testen. Die Erstanmeldung ist auch risikofrei, denn sie gilt ebenso wie der Versand nicht berufsbezogener Mitteilungen nicht als Erklärung der Empfangsbereitschaft. In der Testphase stehen wir Ihnen zur Seite: Ihre Fragen beantworten wir im beA-Forum. |

     

    Erst ab dem 1.1.18 müssen Sie die technischen Einrichtungen für Ihr Postfach vorhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis nehmen (§ 31a Abs. 6 BRAO).

     

    Nach wie vor bleibt es auch bei der Regelung, dass der Zugang von Zustellungen vom Anwalt bestimmt wird und die Fristenberechnung ab Kenntnis des Anwalts anfängt. Es kann also nicht passieren, dass Fristen automatisch zu laufen beginnen, ohne dass Sie hiervon Kenntnis haben.

     

    AK Anwalt und Kanzlei ist in der Testphase (und darüber hinaus) Ihr Begleiter beim Übergang zum elektronischen Rechtsverkehr. In jeder Ausgabe finden Sie das beA-Forum. Hier zeigen wir Ihnen die erforderlichen Schritte und beantworten Ihre Fragen. Schreiben Sie uns: ak@iww.de oder Fax 02596 922-99.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2017 | Seite 1 | ID 44434988