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  • · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr

    beA geht in die zweite Runde: Anwaltspostfach wird am 29.9.16 freigeschaltet

    von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz

    | Nach dem Vergleichswiderruf hat die BRAK am 14.4.16 den neuen Starttermin für das beA bekanntgegeben: Einen Tag vor der bisher geplanten Abschaltung des EGVP-Clients soll das beA am 29.9.16 für alle Rechtsanwälte Wirklichkeit werden. |

     

    Die BRAK hatte am 26.11.15 den zum 1.1.16 geplanten beA-Start abgesagt. Das damalige Produkt entsprach nicht den Qualitätsanforderungen der BRAK. Es war nicht bedienerfreundlich genug. Knapp neun Monate hat der Entwickler nun Zeit, um nachzubessern. Skeptiker befürchten, dass das nicht ausreichend ist. Andere Teilnehmer fiebern dem Starttermin entgegen.

     

    1. Wie ist das Konzept?

    Am Grundkonzept wurde nichts geändert. Alle Anwälte benötigen eine beA-Karte Basis, um sich Mitte September, zwei Wochen vor dem Start, erstmals zu registrieren und das Postfach einzurichten. Bis dahin sollen alle beA-Karten, die bis zum 29.6.16 bestellt werden, rechtzeitig ausgeliefert werden. Auch die Mitarbeiterkarten und Software-Zertifikate sollen im zweiten Quartal 2016 versandt werden. Bislang können Mitarbeiterkarte und Software-Zertifikat lediglich in Verbindung mit einer beA-Karte vorbestellt werden.