28.06.2019 · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
beA: Ab 1.7.19 müssen Dokumente in durchsuchbarer Form eingereicht werden
| Zum 1.7.19 wird es Pflicht, alle Dokumente in durchsuchbarer Form einzureichen. Wer dies nicht beachtet, muss im schlimmsten Fall damit rechnen, dass das Gericht einen Hinweis auf die Unwirksamkeit des Eingangs erteilt. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, welche Dateiformate zulässig sind. |