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  • 06.10.2016 · Fachbeitrag · Betriebseinnahmen

    Nutzungsausfall für Kanzlei-Fahrzeug stets Betriebseinnahme

    | Die Nutzungsausfallentschädigung für ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens ist selbst dann im vollen Umfang Betriebseinnahme, wenn das Wirtschaftsgut teilweise auch privat genutzt wird. Das hat der BFH im Fall eines selbstständigen Versicherungsagenten klargestellt, dessen Agentur-Fahrzeug bei einem Unfall auf einer Privatfahrt beschädigt wurde. |