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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Die „Eine-für-Alle-Klage“ kommt ‒ Bundestag beschließt Gesetz zur Musterfeststellungsklage (MFK)

    | Der Bundestag hat heute in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage beschlossen. |

     

    „Wer Recht hat, muss auch Recht bekommen. Mit der Einführung der „Eine-für-Alle-Klage“ stärken wir die Verbraucherinnen und Verbraucher. Bisher musste jeder Betroffene bei einem Schaden einzeln vor Gericht klagen ‒ auch wenn eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern in gleicher Weise betroffen ist. Gleichwohl haben viele Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund des Risikos, den Rechtsstreit zu verlieren und dann die Prozesskosten tragen zu müssen, davon abgesehen, ihr Recht einzuklagen. Mit der „Eine-für-Alle-Klage“ helfen wir allen, die ihr Recht einfordern ‒ und das kostenlos und schnell. Sei es im Dieselskandal, bei zu hohen Gaspreisen oder ungültigen Versicherungsverträgen. Das trägt zur Demokratisierung unseres Rechtssystems bei und stärkt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat.“ sagte Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz.

     

    Zum Hintergrund:

    Mit der Einführung der Musterfeststellungsklage sollen anerkannte und besonders qualifizierte Verbraucherverbände gegenüber einem Unternehmen zentrale Haftungsvoraussetzungen für alle vergleichbar betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher in einem einzigen Gerichtsverfahren verbindlich klären lassen können, ohne dass diese zunächst selbst klagen müssen. Die Verbraucherverbände müssen strenge Voraussetzungen erfüllen, damit gewährleistet ist, dass das Musterfeststellungsverfahren sachgerecht geführt wird und die Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich berücksichtigt werden.

     

    Wenn mindestens zehn Verbraucherinnen und Verbraucher von demselben Fall betroffen sind, soll die Klage von einem besonders qualifizierten Verbraucherverband erhoben werden können und sodann auf Veranlassung des Gerichts in einem Klageregister, das zum 1.11.18 beim Bundesamt für Justiz eingerichtet werden wird, öffentlich bekannt gemacht werden. Hier sollen betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher insbesondere ihre Ansprüche gegenüber dem beklagten Unternehmen anmelden können ‒ und zwar kostenlos und ohne Anwaltszwang. Die Anmeldung hat für die Verbraucher und Verbraucherinnen zwei Vorteile: Zum einen wird die Verjährung der Ansprüche ab Erhebung der Klage gehemmt; zum anderen entfalten die Feststellungen des Urteils für das Unternehmen und die angemeldeten Verbraucher und Verbraucherinnen Bindungswirkung. Melden sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 betroffene Verbraucher und Verbraucherinnen an, wird das Verfahren durchgeführt. Die Musterfeststellungsklage kann entweder durch ein Urteil oder durch einen Vergleich beendet werden. Sodann können die angemeldeten Verbraucher und Verbraucherinnen unter Berufung auf das Urteil oder den Vergleich ihre individuellen Ansprüche durchsetzen.

     

    Das Gesetz tritt am 1.11.18 in Kraft

     

    Quelle | Pressemitteilung des BMJV

    Quelle: ID 45353689