· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Was passiert, wenn aus der Koalitionsvereinbarung Wirklichkeit wird?
von VRiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz
| CDU, CSU und SPD haben sich auf eine neue Bundesregierung für die 21. Legislaturperiode für die nächsten vier Jahre, d. h. bis ins Frühjahr 2029, geeinigt. Friedrich Merz ist zum Bundeskanzler gewählt und Dr. Stefanie Hubig neue Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz. Aus der Koalitionsvereinbarung soll nun ein Regierungsprogramm und bestenfalls auch Wirklichkeit werden. Ein frühzeitiger Blick auf das, was kommen soll, lohnt sich. Denn auch Anwaltskanzleien sind Unternehmen, die langfristig planen müssen. Der nachfolgende Beitrag konzentriert sich deshalb auf die Aspekte, die ein aktiven Handeln erfordern. |
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Die Rechtsanwälte sind den neuen Regierungsparteien keiner eigenen Erwähnung wert. Dies begründet zunächst einmal, was in der Koalitionsvereinbarung nicht geregelt ist. Das Fremdbesitzverbot, um etwa Finanzinvestoren an der Kanzlei zu beteiligen, um so Investitionen in das Wachstum zu finanzieren, soll offenbar nicht gelockert werden. Dies scheint eine bewusste Entscheidung zu sein, da die Thematik in anderen Kontexten ‒ mit den Apothekern ‒ angesprochen wird. Die Anwaltschaft wird also mit kurzfristigen Änderungen nicht rechnen können, sondern muss in den bisherigen Formen des anwaltlichen Berufsrechtes ihre Fortentwicklung suchen.
Nicht erwähnt wird die Reform der Juristenausbildung, obwohl die Berufsverbände hier dezidierte Vorschläge unterbreitet hatten. Das überrascht nicht wirklich, nachdem die Justizminister der Länder auf ihrer Frühjahrskonferenz 2024 keinen grundlegenden Reformbedarf gesehen haben.
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