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  • · Nachricht · Unwetterkatastrophe

    Finanzielle Hilfen und Zuschüsse für Betriebe

    | Durch die schweren Unwetter in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern müssen einige Betriebe mitunter wegen notwendiger Sanierungsarbeiten für mehrere Monate geschlossen werden. Da Hochwasser als unabwendbares Ereignis zählt, können Betroffene in diesen Fällen Kurzarbeit beantragen. Bund, Länder, Finanzämter, Banken und Versicherungen möchten schnelle Aufbauhilfen gewähren. |

     

    Für den Antrag auf Kurzarbeit gilt der durch Corona bereits bekannte Ablauf: Betriebe zeigen die Kurzarbeit gegenüber den Mitarbeitern und der zuständigen Agentur für Arbeit umgehend an und achten auf korrekte Arbeitszeitnachweise. Möchte der Betrieb noch für Juli Kurzarbeitergeld (KuG) beziehen, muss der Antrag bei der Agentur für Arbeit bis spätestens zum 30.7.21 eingegangen sein. Das zuständige Arbeitsamt kann vorab per E-Mail oder Fax über die KuG-Anzeige unterrichtet werden.

     

    Möchten Arbeitgeber privat betroffene Mitarbeiter unterstützen, haben sie die Möglichkeit, eine Beihilfe (Stichwort „Hochwasser“) zu zahlen. Bis zu 600 EUR je Arbeitnehmer sind pro Kalenderjahr lohnsteuerfrei. Dies sollten sie vor einer Überweisung jedoch unbedingt mit ihrem Steuerberater abstimmen.

     

    Sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Rheinland-Pfalz wurde zudem der Katastrophenerlass in Kraft gesetzt, d. h.: Die Finanzämter gewähren diverse steuerliche Entlastungen, wie Steuerstundungen oder Sonderabschreibungsmöglichkeiten.

     

    Außerdem sollten betroffene Arbeitgeber ihre Hausbank informieren und ggf. einen zusätzlichen Kontokorrent verhandeln.

     

    Inwiefern eine Betriebsausfallversicherung bzw. -inhaltsversicherung unter den derzeitigen Umständen greift, hängt von der jeweils abgeschlossenen Police ab. Selbst wenn der Schaden durch eine Versicherung abgesichert ist, müssen Betroffene das Ganze häufig erst einmal vorfinanzieren. Deshalb sollten sie im Zweifel schnellstmöglich mit dem Versicherungsvertreter Kontakt aufnehmen.

     

    Auch Bund und Länder haben schnelle Hilfen und Zuschüsse, ähnlich wie bei der Flutkatastrophe 2002, zugesichert. Der Bund wird voraussichtlich am 21.7.21 über Aufbauhilfen für Bürger und Kommunen beraten.

    (mitgeteilt von Prof. Dr. Johannes G. Bischoff, bischoffundpartner.de)

    Quelle: ID 47527775