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  • · Nachricht · Zivilprozessrecht

    Koalitionsvertrag 2021 stärkt Videogerichtsverhandlungen

    | Der Koalitionsvertrag 2021 der Ampel-Regierung sieht vor, Videogerichtsverhandlungen zu stärken. |

     

    Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag 2021 das Ziel ausgegeben: „Gerichtsverfahren sollen schneller und effizienter werden: Verhandlungen sollen online durchführbar sein, Beweisaufnahmen audio-visuell dokumentiert und mehr spezialisierte Spruchkörper eingesetzt werden“ (S. 106 des Koalitionsvertrags). Damit wird die Entwicklung von Videogerichtsverhandlungen gestärkt. Insbesondere die Ausstattung an den Gerichten sollte im Fokus stehen, wie ein Koalitionspartner schon länger fordert:

     

    „Die Durchführung ‚virtueller‘ Verhandlungen setzt eine technische Ausstattung aller Gerichte mit Bild- und Tonübertragungstechnik voraus, denn eine Videoverhandlung darf nicht von vornherein an mangelnden technischen Voraussetzungen scheitern. Bei der Finanzierung ist auch der Bund gefragt, der gemeinsam mit den Ländern Mittel gezielt für die Digitalisierung der Justiz bereitstellen muss“ (BT-Drucksache 19/19120, S. 2).

     

    In Bezug auf die Internetinfrastruktur sieht der Koalitionsvertrag außerdem vor: „Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser und dem neuesten Mobilfunkstandard“ (S. 8 und 16 des Koalitionsvertrags). Außerdem sollen Förderprogramme zur Ertüchtigung der Infrastruktur intensiviert werden, unter anderem „orientiert an der Stärkung der strukturschwachen Regionen“ (S. 127 des Koalitionsvertrags). (Quelle: RA-MICRO News, mehr lesen unter iww.de/s5773)

    (mitgeteilt von RA Dr. Stefan Rinke, Berlin)

    Quelle: Ausgabe 01 / 2022 | Seite 1 | ID 47876277