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  • · Nachricht · Verfahrensrecht

    Persönlicher Eindruck vor dem Richter in einer Videogerichtsverhandlung steht dem in Präsenz gleich

    | Es liegt kein Verfahrensfehler vor, wenn sich das Gericht statt der Online-Befragung nicht in Präsenz einen persönlichen Eindruck macht (BSG 4.11.21, B 9 SB 76/20B = NJW 22, 1639). Beide Varianten stellen eine zulässige Form der mündlichen Verhandlung dar. |

     

    Denn in einer Videogerichtsverhandlung wird nur der Aufenthaltsort, nicht aber die richterliche Überzeugungsfindung ersetzt. Videogerichtsverhandlungen werden damit in ihrem praktischen Einsatz gestärkt (Quelle: RA-MICRO News, mehr lesen unter iww.de/s6507).

    (mitgeteilt von RA Dr. Stefan Rinke, Berlin)

    Quelle: Ausgabe 07 / 2022 | Seite 111 | ID 48408245