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  • · Fachbeitrag · Fördermittel für die Kanzlei

    „Digital jetzt“ unterstützt Rechtsanwälte bei Digitalisierungsvorhaben

    von Dipl.-Ing. Marion Rohwedder, Geschäftsführerin Grantconsult GmbH, Kleve

    | Die Ausstattung der Kanzlei mit digitalen Technologien ist kostspielig; zudem müssen Mitarbeiter entsprechend qualifiziert werden. Das Förderprogramm „Digital jetzt ‒ Investitionsförderung für KMU” unterstützt Rechtsanwälte genau an diesen Stellen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen. |

    1. Wer fördert „Digital jetzt ‒ Investitionsförderung für KMU”?

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist Fördergeber des Programms „Digital jetzt”. Als Ansprechpartner steht der DLR Projektträger in Bonn zur Verfügung (weitere Informationen unter iww.de/s5324, E-Mail an digitaljetzt@dlr.de oder Telefon-Hotline 0228 38212315 von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr).

    2. Was wird generell gefördert?

    Das Förderprogramm „Digital jetzt” richtet sich an Betriebe ab 3 bis 499 Mitarbeitern und besteht aus zwei Modulen. Das erste Modul ist auf Investitionen in digitale Technologien, das andere auf Investitionen in die Qualifizierung von Mitarbeitern ausgerichtet.

     

    a) Modul 1 „Investition in digitale Technologien“

    Zur Vernetzung von Anwaltskanzleien intern wie extern bedarf es entsprechender Hard- und Software. Dazu gehören z. B. die Entwicklung daten- und mediengestützter Geschäftsmodelle, die Einführung von Cloud-Anwendungen, der Umgang mit Big Data und die Integration künstlicher Intelligenz in Arbeitsprozesse. Die damit im Zusammenhang stehenden Investitionen und betrieblichen Anpassungen sowie die Entwicklung neuer Prozesse werden im Rahmen des Fördermoduls 1 bezuschusst.

     

    b) Modul 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“

    Ihre Mitarbeiter müssen den Umgang mit den neuen digitalen Technologien beherrschen. Dazu sind Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich. Es bestehen neue Anforderungen hinsichtlich Datenschutz und IT-Sicherheit und es sind neue digitale und agile Arbeitsmethoden notwendig. Um diese digitalen Basiskompetenzen zu erwerben, unterstützt Sie der Staat finanziell.

    3. Diese konkreten Investitionen können Sie fördern lassen

    Die Digitalisierung von Abläufen in der Kanzlei beginnt mit digitalen Mandantenakten mittels Kanzleisoftware oder Cloud-Lösungen. Weitere zukunftsweisende Digitalisierungsprojekte sind z. B. die Einführung von Beratungsgesprächen per Online-Sprechstunden, die Bereitstellung von Standard-Formularen in einem geschützten Bereich der eigenen Website oder die Online-Terminvereinbarung für persönliche Gespräche in der Kanzlei.

     

    Dabei ist es verhältnismäßig unkompliziert, Online-Termine und Videosprechstunden anzubieten. Die Kosten- und Zeitersparnis für die Kanzlei sind hoch; zudem können Sie vom Umsatzpotenzial profitieren:

     

    • Module zur Terminvereinbarung lassen sich oft auf der eigenen Homepage einbinden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Kanzlei auf der Plattform eines Drittanbieters zu listen. Damit hat Ihr Team die Hände für die Kernaufgaben frei.

     

    • Um eine Videosprechstunde einzuführen ‒ sei es für eine ausführliche Rechtsberatung, eine Konferenz oder eine Mediation ‒ brauchen Sie zusätzliche Technik: einen passenden Videodienstanbieter sowie Hardware (PC, Kamera, Mikrofon und Lautsprecher). Videosprechstunden haben insbesondere durch die Coronakrise einen enormen Aufschwung erfahren. Der Zuwachs lag seit dem Jahr 2020 bei über 1.000 Prozent. Generell ist die Bereitschaft in der Bevölkerung gestiegen, über den digitalen Weg Leistungen zu beanspruchen. Das bietet auch Rechtsanwälten die Chance auf neues Klientel und damit auf neue Umsatzquellen.

     

    Beachten Sie | Achten Sie darauf ‒ bei der Wahl geeigneter Softwareanbieter ist der Aspekt des Datenschutzes zu prüfen!

    4. Wie hoch ist der Zuschuss?

    Der Zuschuss beläuft sich für Anträge ab dem 1.7.21 auf bis zu 40 Prozent der Investitionskosten („Basisförderung“) und kann auf höchstens 60 Prozent erhöht werden, z. B.:

     

    • Kooperationen innerhalb eines Netzwerks, beispielsweise zur Entwicklung von unternehmensübergreifenden IT-Lösungen, können mit zusätzlichen 5 Prozent gefördert werden (40 % + 5 %).
    • Für Investitionen in den Datenschutz und die IT Sicherheit in der Kanzlei können weitere 5 Prozent Förderung gewährt werden (40 % + 5 % + 5 %).
    • Wenn die Kanzlei außerdem in einer strukturschwachen Region liegt, können weitere 10 Prozent on Top kommen (40 % + 5 % + 5 % + 10 %).

     

    Der Zuschuss beträgt maximal 50.000 EUR für eine einzelne Kanzlei ab drei Mitarbeitern. Im Rahmen von unternehmensübergreifenden Kooperationen kann jeder Projektpartner bis zu 100.000 EUR erhalten. Die Mindestfördersumme in Modul 1 sowie bei Inanspruchnahme beider Module liegt bei 17.000 EUR (bei einer Förderquote von 40 Prozent wäre das eine Mindestinvestition des Rechtsanwalts von 42.500 EUR). Bei einer Förderquote von 60 Prozent beliefe sich die Mindestinvestitionssumme auf rund 28.340 EUR.

     

    Wenn Sie ausschließlich Modul 2 beanspruchen, beträgt die Mindestfördersumme 3.000 EUR. Dies entspricht bei einer Förderquote von 40 Prozent einer Investition von mindestens 7.500 EUR und bei 60 Prozent von 5.000 EUR.

     

    PRAXISTIPP | Bitte beachten Sie, dass Ihre Investitionssumme nicht zwangsläufig vollständig aus förderfähigen Kosten besteht! Von der Förderung sind u. a. Kosten für die Investition in Standardsoftware und Standardhardware,die Ausstattung von Homeoffice-Arbeitsplätzen, Ersatzbeschaffung oder die Anschaffung zusätzlicher Computer für eine wachsende Mitarbeiterzahl, die Investition in die initiale IT-Grundausstattung ausgeschlossen. Nehmen Sie solche Positionen von vornherein aus Ihrem Förderantrag heraus, da nicht förderfähige Kosten sogar förderschädlich sind.

     

    Um im Vorfeld sicherzustellen, dass Ihr geplantes Investitionsvorhaben gefördert wird, müssen Sie im Rahmen der Antragstellung einen Digitalisierungsplan vorlegen. In diesem werden der Status quo sowie die Schritte dargestellt, die zu den Digitalisierungszielen führen. Sofern Sie den Zuschuss erhalten, müssen Sie später noch einen detaillierten Verwendungsnachweis einreichen, aus dem hervorgeht, dass Sie im Sinne der Richtlinien investiert haben.

     

    MERKE | Sie haben für die Umsetzung Ihrer Vorhaben zwölf Monate ab Projektbeginn Zeit. Projektbeginn und Umsetzungszeitraum werden im Zuwendungsbescheid festgelegt.

     

    5. So wird der Antrag digital gestellt

    Sie können den Antrag nur digital über das Förderportal des BMWi stellen (https://www.digitaljetzt-portal.de/). Einzureichen sind Unternehmensdaten, ein Digitalisierungs- und ein Finanzierungsplan. Sie müssen darin die Kosten auflisten, die Ihr Vorhaben beinhaltet. Positionen im Antrag, die nicht-förderfähige Kosten enthalten, können sich förderschädlich auswirken. Zur Bewältigung der administrativen und förderrechtlichen Anforderungen kann es helfen, mit einer erfahrenen Unternehmensberatung zusammenzuarbeiten, die das Prozedere von „Digital jetzt” kennt und in der Lage ist, die geforderten Unterlagen herzustellen.

     

    Die Bearbeitungszeit beträgt mehrere Wochen. Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben aber erst nach Erhalt der Bewilligung starten. Deshalb ist ein rechtzeitiger Antrag notwendig. Die verfügbaren Kontingente werden in monatlich durchgeführten, softwaregestützten Losverfahren vergeben. Sie können dabei online prüfen, wie viele Bewerber es gibt und wie hoch die Zuschlagschancen sind. Den Zuschuss erhalten Sie nach Abschluss des Vorhabens, nachdem Ihr Verwendungsnachweis geprüft und freigegeben wurde. Sie müssen für die Finanzierung somit in Vorleistung gehen.

     

    PRAXISTIPP | Projekte, die über „Digital jetzt” gefördert werden, dürfen in der Regel durch kein anderes Landes-, Bundes- oder EU-Programm unterstützt werden. Ausgenommen davon ist der Eigenanteil. Für diesen dürfen Sie einen Förderkredit oder klassischen Bankkredit aufnehmen.

     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2021 | Seite 167 | ID 47562118