Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr

    Bremen hat zum 1.1.21 mit der aktiven beA-Nutzungspflicht begonnen

    | Das E-Justice-Gesetz enthält für die Bundesländer die Option, den Zeitpunkt der aktiven Nutzungspflicht des beA auf den 1.1.20 oder den 1.1.21 vorzuziehen (Art. 24 Abs. 2). Doch nur Bremen (zum 1.1.21) und Schleswig-Holstein (zum 1.1.20) haben die beA-Nutzungspflicht für einzelne Gerichtszweige vorgezogen. In den anderen Bundesländern liegen bei den Gerichten offenbar die technischen Voraussetzungen noch nicht vor. Damit bleibt dort für Justiz und Anwälte nicht mehr ein ganzes Jahr, um sich zum Stichtag 1.1.22 endgültig auf den Elektronischen Rechtsverkehr vorzubereiten (ausführlich siehe ak.iww.de , Abruf-Nr. 47038881 ). |

    Quelle: Ausgabe 01 / 2021 | Seite 1 | ID 47039753