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  • · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr

    beA: Wie viele Minuten vor Fristablauf muss Sendevorgang starten?

    | Die Rechtsprechung nennt zunehmend konkrete Zeiträume, bis wann ein beA-Versand vor Fristablauf starten muss. Nach dem VGH Baden-Württemberg sind bei einer nötigen Synchronisation zwischen Anwalts-PC und einem weit entfernten Server lediglich fünf eingeplante Minuten zu wenig (14.12.23, 1 S 1173/23, Abruf-Nr. 240057 ). Das BVerwG hat betont, dass sieben Minuten für die beA-Übermittlung einer nur ca. 280 KB umfassenden Datei zu knapp kalkuliert sind (25.9.23, 1 C 10/23, Abruf-Nr. 240058 ). |

     

    Bei großen Distanzen zwischen Kanzlei- und Serverstandort ist mit Übertragungsproblemen und schwankenden Internetverbindungen zu rechnen. Ebenso kann kurz vor Mitternacht eine höhere Serverauslastung aufgrund eingehender Sendungen oder eingespielter Software-Updates vorliegen. Dies sind allesamt Risiken, die ein pflichtbewusster Anwalt kurz vor Fristende meiden muss. Er muss von einer unter normalen Umständen zu erwartenden Übermittlungsdauer zuzüglich einem „Sicherheitszuschlag“ ausgehen. Bei Störungen acht bis zehn Stunden vor Fristablauf erhöhen sich die anwaltlichen Sorgfaltspflichten, indem parallele Sicherungsmaßnahmen nötig sind. Hierzu könnte gehören, den fristgebundenen Schriftsatz ausschließlich auf dem lokalen PC zu erstellen.

    (mitgeteilt von Christian Noe B. A., Göttingen)

    Weiterführende Hinweise

    • Anwalt muss fehlgeschlagene beA-Sendeversuche nachweisen, AK 23, 200
    • Anwalt muss bei fristgebundenen beA-Versand richtiges Gericht prüfen, AK 24, 3
    Quelle: Ausgabe 04 / 2024 | Seite 55 | ID 49877431