· Arbeitsrecht
Privater Austausch über WhatsApp ist kein Kündigungsgrund

| Die Vertraulichkeit privater WhatsApp-Gruppen steht der Wirksamkeit jeder Kündigung entgegen. Das folgt aus einer Entscheidung des ArbG Mainz (15.11.17, 4 Ca 1240/17). Die Berufung ist anhängig beim LAG Rheinland-Pfalz, Az. 2 Sa 9/18. |
In dem Fall ging es um Vertrauensschutz für die Verbreitung von Bildern mit rechtsextremistischem Inhalt in einer WhatsApp-Chatgruppe. Die Gruppe bestand aus sechs Arbeitnehmern. Dort wurden auch dienstliche Inhalte ausgetauscht.
Weiterführender Hinweis
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Quelle: ID 45753401