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  • · Fachbeitrag · Mandatsverhältnis

    Anwälte sollten auf eine mögliche Prozessfinanzierung hinweisen

    von Christian Noe B. A., Leipzig

    | Die BRAO-Reform 2021 ist unter Dach und Fach. Der große Wurf bezüglich einer Prozessfinanzierung durch Anwälte ist bis auf zwei Ausnahmen ausgeblieben. Dennoch sollten Rechtsanwälte aufmerksam sein: Sie trifft nach dem OLG Köln die Pflicht, ihre Mandanten bei Bedarf auf die Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung hinzuweisen. |

     

    Entscheidungsgründe

    Geht es um existenzielle und hohe Forderungen, wie lebenslange Unfallrenten, Schmerzensgeld oder Schadenersatz, schrecken Mandanten vielleicht trotz guter Erfolgsaussichten vor hohen Prozesskosten zurück, zumal bei einer Niederlage auch noch die Last der gegnerischen Kosten droht. In diesen Fällen sollte der Anwalt darauf hinweisen, dass die Möglichkeit besteht, mit einem Prozessfinanzierer zusammenzuarbeiten, der gegen eine Erfolgsbeteiligung das Kostenrisiko trägt (OLG Köln 5.11.18, 5 U 33/18, Abruf-Nr. 224110).

     

    Relevanz für die Praxis

    „Tatsächlich gibt es erst eine mir bekannte OLG-Entscheidung, dass Anwälte verpflichtet sind, ihre Mandanten auf eine mögliche Prozessfinanzierung hinzuweisen“, sagt Rechtsanwältin Birte Anderson vom Prozessfinanzierer LEGIAL AG. „Das OLG Köln macht deutlich, dass dies sogar unabhängig von der konkreten Bedarfssituation der Fall ist. Insofern sollte Anwälten bewusst sein, dass Mandanten zukünftig möglicherweise häufiger in Regress gehen, weil sie aufgrund der fehlenden Beratung und Information von ihrer berechtigten Forderung aus mangelnden Mitteln abgesehen haben ‒ obwohl sie diese gerne eingeklagt hätten.“