· Fachbeitrag · Editorial
Verluste der Versorgungskammern: Grund zur Sorge?
Rund 90 Versorgungswerke der freien Berufe gibt es in Deutschland und dies seit gut 100 Jahren. In den vergangenen Monaten sind sie in den Fokus der Aufmerksamkeit der Medien und der Freiberufler selber geraten.
Zum einen ist es der Fall des Versorgungswerks der Zahnärzte in Berlin, in dem tatsächlich durch grobe Misswirtschaft entgegen allen Grundsätzen der sicheren und risikoarmen Anlage und von Compliance-Gesichtspunkten Renten deutlich weniger wert geworden sind. Hier ist eine dringende Aufarbeitung erforderlich, die auch die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) in einem veröffentlichten Brief klar eingefordert hat und dies mit ungewohnter Deutlichkeit für einen Verband.
Aber auch zwei anwaltliche Versorgungswerke haben für Aufmerksamkeit gesorgt: Die Bayerische Versorgungskammer, zu der auch die Anwaltsversorgung gehört, und das Versorgungswerk der Anwälte in Hessen. Hier gab es Investments, die jetzt zu – auf den ersten Blick hohen – Abschreibungen geführt haben oder führen werden. In Bayern sind es rund 110 Mio EUR, in Hessen rund 58 Mio EUR. Doch es handelt sich insgesamt um Verluste, die die Versorgungswerke verschmerzen können, denn sie haben viele Milliarden Euro an Vermögen. Wer aber kapitalgedeckt arbeitet und dabei – wie in der Vergangenheit – ordentliche Renditen für seine Mitglieder erwirtschaftet, der muss Risiken eingehen, wenn auch gesichert und überschaubar. Und das kapitalgedeckte Renten auch von Staaten für die Altersversorgung nutzen, zeigen Beispiele aus Skandinavien und den Niederlanden. Grund der Empörung dürfte wohl auch der US-Investor gewesen sein, der für Steuerbetrug bekannt ist.
Also: Verluste wird es auch bei den Versorgungswerken in Zukunft geben, denn nicht jede Entwicklung ist vorhersehbar und nicht jede Anlage erfüllt die in sie gesetzte Erwartungen. Doch müssen alle Freiberufler diese Entwicklungen akzeptieren und mittragen, wollen sie eine ordentliche Altersversorgung erhalten. Aber sie müssen sich auch in den Gremien engagieren und nicht nur aufmerksam werden, wenn etwas schief geht.
Aber: In allen drei Fällen hat die Kommunikation der Versorgungswerke nicht funktioniert. Von den Versorgungswerken können die Mitglieder erwarten, dass sie direkt und persönlich von Ihrem Versorgungswerk informiert werden und Probleme nicht erst aus den Medien erfahren. Hier ist Offenheit alles und alleine Informationen auf der Homepage, auf die jeder von uns ja täglich schaut, sind hier in keiner Weise ausreichend. Zumindest die anwaltlichen Versorgungswerke verfügen über die Möglichkeit, ihre Mitglieder direkt über das beA anzuschreiben. Diese Möglichkeit muss genutzt werden. Auch Versorgungswerke müssen in Krisensituationen eine vernünftige Krisen-PR betreiben. Hier gibt es noch Luft nach oben, wie bei anderen Unternehmen auch.
Mit besten kollegialen Grüßen
Ihr Martin W. Huff