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  • · Fachbeitrag · Editorial

    Sammelanderkonten sind für 2026 sicher

    Zu Beginn des neuen Jahrs gibt es zum Thema der Sammelanderkonten nach jahrelangen Auseinandersetzungen (Editorial AK 3/2022) endlich Positives zu vermelden. Nachdem die Anwaltsorganisationen die Veränderungen bei den Sammelanderkonten im Jahr 2021 nicht so richtig wahrgenommen hatten, blieb es zunächst bei einer Änderung des § 4 BORA in der Hoffnung, dass damit alles gut werden könnte.

     

    Doch diese Hoffnung trog: Das Bundesministerium der Finanzen machte keine Anstalten, den bis Ende 2025 befristeten Nichtanwendungserlass, mit dem die Banken von den steuerrechtlichen Meldepflichten entbunden worden waren, zu verlängern. Es fehlte, so war immer wieder zu hören, an Bemühungen der deutschen Anwaltschaft, hier vernünftige Lösungen zu präsentieren, die die OECD-Forderungen nach Transparenz und den dringend notwendigen Erhalt der Sammelanderkonten in Einklang bringen können.

     

    Hatten die Kreditinstitute zunächst die Idee einer Schnittstelle zur Überwachung der Sammelanderkonten durch die RAKs abgelehnt, fand man plötzlich, nachdem die Verweigerung öffentlich wurde, eine vorhandene Schnittstelle für den Zugang zu den Kontodaten und Zahlungsströmen für Dritte, die auch die Kammern nutzen könnten. Ein Schelm ist, wer Böses dabei denkt.

     

    Als der technische Weg klar war, hat die Hauptversammlung der BRAK nach heftigen internen Diskussionen den Weg für den Erhalt der Sammelanderkonten frei gemacht. Die RAKs werden nach dieser Lösung, nach einer erforderlichen Änderung der BRAO, die Sammelanderkonten überwachen. Sie werden berufsrechtlich tätig, wenn es Auffälligkeiten gibt und dann entsprechend einschreiten. Es ist gut, dass sich die Kammern wohl für einen gemeinsamen Weg, nämlich der Schaffung nur einer Servicegesellschaft, die die Schnittstelle für alle Kammern schafft und betreibt, entschieden haben. Denn nur so kann dieses Instrument kostengünstig und effektiv gestaltet werden.

     

    Auch wenn der Weg Kosten für die Anwaltschaft verursacht, ist er der richtige. Die Alternative wäre, dass es keine Sammelanderkonten mehr gibt, weil die Kreditinstitute zur Kündigung gezwungen wären. Die Selbstverwaltung wird gestärkt, eine staatliche Kontrolle eingeschränkt. Jetzt muss die Anwaltschaft zeigen, dass sie weiter rasch handelt und auch in der Kontrolle sorgfältig ist. Denn die wenigen schwarzen Schafe, die Sammelanderkonten für sich oder ihre Mandanten missbrauchen, schaden der gesamten Anwaltschaft. Diese müssen sanktioniert werden. Der sorgfältige Umgang mit Fremdgeld ist und bleibt einer der Grundwerte der Anwaltschaft, die es zu schützen gilt.

     

    Mit allen guten Wünschen für das neue Jahr

     

    Ihr Martin W. Huff

    Quelle: Ausgabe 01 / 2026 | Seite 1 | ID 50641499