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  • · Nachricht · Berufsrecht

    Homeoffice und mobiles Arbeiten: Vertraulichkeit muss sein

    | Der Ausschuss 6 der Satzungsversammlung der BRAK befasst sich mit der Verschwiegenheitspflicht und den datenschutzrechtlichen Vorgaben im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten. Ein Beitrag im AnwBl Online 22, 101 fasst die aktuellen Standards zusammen. |

     

    Im anwaltlichen Homeoffice müssen, wie in der Kanzlei, die berufs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben beachtet werden. Dabei ist zwischen dem öffentlichen, dem geschützten, aber nicht privaten sowie dem privaten Raum zu unterschieden. Die derzeit gültigen Standards und eine übersichtliche Tabelle finden Sie bei Gasteyer, AnwBl Online 22, 101 (Quelle: RA-MICRO News, mehr lesen unter iww.de/s6529).

    (mitgeteilt von RAin und Syndikusrechtsanwältin Victoria Hippler, Berlin)

    Quelle: Ausgabe 08 / 2022 | Seite 127 | ID 48408249