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  • · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr

    Hilfe, ich komme nicht mehr in mein beA! Was nun?

    | Bei etwa 58.000 Anwälten ist irgendwann im Laufe des 8.9.22 (und nicht etwa erst um 24:00 Uhr) die alte beA-Karte abgelaufen. Wer die neue beA-Karte noch nicht im beA hinterlegt hatte, bekommt jetzt bei der Anmeldung mit der alten Karte (Sicherheits-Token) einen roten Balken angezeigt. |

     

    Ein betroffener Anwalt muss sein Postfach über den beA-Support zurücksetzen, die abgelaufene Karte vom Postfach entkoppeln lassen und dann mit der neuen beA-Karte die Erstregistrierung durchführen. Dazu wendet er sich per E-Mail an servicedesk@beasupport.de unter der Angabe von Betreff mit dem Hinweis „beA-Karte abgelaufen, Einloggen nicht möglich“, SAFE-ID seines Postfachs (siehe unter BRAV, rechtsanwaltsregister.org) und vollem Namen, Rufnummer und Zeitfenster, in dem er persönlich telefonisch erreichbar ist. Zur Identifizierung im Telefonat muss der Anwalt dann die Antwort auf die Sicherheitsfrage kennen, die er bei der Erstregistrierung festgelegt hatte (wer mit einem Software-Zertifikat auf sein beA zugreifen kann, findet seine Antwort unter >Einstellungen >Profilverwaltung >Sicherheitsfragen).

     

    Wer noch keine neue Karte und/oder keinen PIN-Brief erhalten hat, obwohl die beA-Karte zum 8.9.22 abgelaufen ist, sollte direkt das Kontaktformular der BNotK unter iww.de/s6930 nutzen.

    (mitgeteilt von Ilona Cosack, Mainz, https://bea-abc.de)

    Quelle: Ausgabe 10 / 2022 | Seite 163 | ID 48573016