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  • · Fachbeitrag · beA von A bis Z (Teil 8) ‒ Stand: November 2021

    Neue Einzelheiten des beA zu den Buchstaben S bis T: von Sachbearbeiter bis Typ des Anhangs

    von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz, https://bea-abc.de

    | Bei dem beA werden immer wieder Details korrigiert und verbessert. Damit Sie alle Möglichkeiten optimal nutzen und Ihre Kanzleiorganisation und -abläufe an die beA-Funktionen anpassen können, berichtet AK über die Einzelheiten von A bis Z. Der folgende Beitrag erläutert die Stichwörter Sachbearbeiter, SAFE-ID, Schutzschriftenregister, Senden, Sicherheit, Sicherheitsfragen, Sicherheits-Token, Sicherheitstoken-Fehlermeldung, Signaturprogramm, Signaturprüfung (Status), Signaturprüfung (Datei), Signieren, Sonstige Funktionen, Sperrkennwort, Strukturdatensatz, Technische Unmöglichkeit, Testnachrichten und Typ des Anhangs. |

    Sachbearbeiter

    Wenn Sie mit mehreren Kollegen in einer Kanzlei arbeiten, vermerken Sie den Sachbearbeiter prominent an oberster Stelle. Solange es noch kein Gesellschaftspostfach (siehe dazu „Rechtsanwaltsverzeichnis“) gibt, adressiert die Justiz eine beliebige Person, wenn der Sachbearbeiter nicht angegeben wird.

    SAFE-ID

    Die SAFE-ID ist die persönliche Adresse für das beA und beginnt mit DE.BRAK. Sie ist öffentlich im BRAV ersichtlich. Darüber hinaus ist sie im beA unter „Einstellungen“ in der Übersicht zu sehen. Mitarbeiter erhalten eine „virtuelle“ SAFE-ID. Da diese in keinen Verzeichnissen ersichtlich ist, empfiehlt es sich, Benutzernamen und SAFE-ID von Mitarbeitern in einem „Notfallkoffer“ zu speichern.