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  • · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr

    Endlich: beA-Kommunikation mit der DRV Bund möglich

    | Für viele Rechtsanwälte mit sozialrechtlichen Mandaten war es bisher ein großes Ärgernis, dass eine elektronische Korrespondenz mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nicht möglich war. Zwar sind im beA-Verzeichnis elektronische Postfächer der DRV Bund und der regionalen Rentenversicherungsträger der DRV zu finden. Die DRV ist als Behörde auch verpflichtet, den elektronischen Posteingang zu ermöglichen (§ 3a VwVfG, § 55a VwGO). Dennoch war es nicht möglich, eine ordnungsgemäße Übermittlungsbestätigung zu erhalten ( AK 21, 116 ). Dies hat sich nun geändert! |

     

    Bislang war es zu riskant, hier den Weg über das beA zu gehen und auf die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu vertrauen (s. dazu FG Berlin-Brandenburg 25.9.19, 7 V 7130/19, Abruf-Nr. 46409289 zur Weigerung eines Finanzamts, Dokumente per beA entgegenzunehmen). Die DRV hatte in der Vergangenheit Rechtsanwälten zurückgemeldet, dass Strukturdaten benötigt würden, um eingehende beA-Nachrichten korrekt weiterverarbeiten zu können ‒ und dies, obwohl die Kollegen ihre beA-Nachrichten teilweise mit Strukturdatensatz versandt hatten. Auch den RAK war im Zusammenhang mit der Anhörung bei der Zulassung von Syndikusrechtsanwälten (§ 46a Abs. 2 BRAO) mitgeteilt worden, dass solche Eingänge nicht verarbeitet werden konnten.

     

    Seit dem 1.11.21 nimmt die DRV nun alle elektronischen Nachrichten von Rechtsanwälten an, die von einem beA an ein beBPo der DRV gesandt werden und denen ein gültiger XJustiz-Datensatz in der Version 3.2.1 beigefügt ist. Sie werden an die zentralen Postkörbe der DRV-Träger ausgesteuert. Es gibt bei der Übermittlung an die DRV Bund ‒ auch im Anwaltsprogramm ‒ ein positives Transferprotokoll und die Nachricht kommt an. Allerdings teilt die DRV mit, dass die Antworten noch nicht elektronisch erfolgen können ‒ sondern weiterhin per Post.

    (mitgeteilt von RA Martin W. Huff, Geschäftsführer RAK Köln, LLR Rechtsanwälte Köln)

    Quelle: Ausgabe 01 / 2022 | Seite 4 | ID 47835135