· Fachbeitrag · Tarifliche Eingruppierung
Leitender Oberarzt: Es kann nur einen geben ...
von Marc Rumpenhorst, Fachanwalt für Arbeits- und für Medizinrecht, Klostermann pp., Bochum, www.klostermann-rae.de
| Oberärzte sind in Kliniken der leistungsstarke Mittelbau des ärzt-lichen Dienstes. Sie sind sowohl in der Patientenversorgung als auch bei der Weiterbildung unersetzlich. Durch die zunehmende Spezialisierung in der Medizin, die in einer Person gar nicht vereinigt werden kann, werden Oberärzte zur tragenden Säule in der Struktur der Krankenhausabteilung. Auch formal haben Oberärzte nun vielfach eine herausgehobene Stellung - etwa als „leitender Oberarzt“. Dieser wird tariflich höher gruppiert als andere Oberärzte. Wann aber ist man tatsächlich „leitender Oberarzt“? |
Gehaltsunterschied von über 1.000 Euro pro Monat
Falls der Oberarzt einen Anspruch hat, als „leitender Oberarzt“ eingruppiert zu werden, sollte er hierauf bestehen - schließlich macht dies beim Gehalt einen erheblichen Unterschied aus: Während „normale“ Oberärzte bei den speziellen Ärzte-Tarifverträgen, die auch in die AVR-Caritas und AVR-Diakonie einbezogen werden, in Entgeltgruppe III eingruppiert werden, gelangen „leitende Oberärzte“ in Entgeltgruppe IV. Am Beispiel der kommunalen Krankenhäuser (TV-Ärzte/VKA) ergibt sich folgendes Bild:
| |||
Basis(Euro) | nach 3 Jahren(Euro) | nach 6 Jahren(Euro) | |
Entgeltgruppe III (Oberarzt) | 6.926,33 | 7.333,42 | 7.915,82 |
Entgeltgruppe IV (Leitender Oberarzt) | 8.147,60 | 8.730,02 |
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