· Urteilsbesprechung · Zeithonorar
Wirksamkeit von Vergütungsvereinbarungen
von OStA a. D. Raimund Weyand, St. Ingbert
Der BGH hat zentrale Fragen zur Reichweite und Wirksamkeit anwaltlicher Vergütungsvereinbarungen geklärt. Er präzisiert die Anforderungen an die Bestimmtheit und die Textform.
Sachverhalt
Die klagende Rechtsanwaltsgesellschaft verlangte von einer früheren Mandantin die restlichen Zeithonorare aus einer Vergütungsvereinbarung. Der Auftrag umfasste die rechtliche Unterstützung und Prozessführung in Auseinandersetzungen infolge des Ausscheidens eines Geschäftsführers aus einer Stiftung.
Die Parteien vereinbarten als Anlage zum Mandatsbrief eine Abrechnung nach tatsächlich erbrachtem Stundenaufwand zu festen Sätzen. Das Berufungsgericht gab der Beklagten zunächst Recht. Es verneinte einen vertraglichen Zahlungsanspruch und verurteilte die Klägerin außerdem zur Rückzahlung von Honoraren.
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