11.01.2023 · Nachricht · Arzneimittelversorgung
Der Vorstand des GKV-Spitzenverbands hat am 09.01.2023 beschlossen, dass die Festbeträge für bestimmte Fertigarzneimittel mit den Wirkstoffen Ibuprofen und Paracetamol sowie für Antibiotika, die als Zäpfchen oder in flüssiger Anwendungsform vorliegen, ab dem 01.02.2023 für drei Monate ausgesetzt werden. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um einer weiteren Verschärfung der angespannten Versorgungslage mit Kinderarzneimitteln kurzfristig entgegenzuwirken.
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11.01.2023 · Fachbeitrag ·
Kommunikation
Ob bei der Empfehlung eines passenden OTC-Präparats gegen spezielle Beschwerden, bei der Beratung hinsichtlich möglicher Wechsel- und Nebenwirkungen mit den bereits vorhandenen Medikamenten oder bei einer ...
Schwerpunkt
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09.01.2023 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Das Thema Lieferengpässe dominiert das Tagesgeschäft der Apotheken in den letzten Monaten weit mehr als im Schnitt der letzten Jahre. Dachte man noch, dass die Coronazeit bereits einen Höhepunkt dieser Problematik ...
06.01.2023 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherung
Die Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung haben sich auch 2023 geändert. Alle praxisrelevanten Eckdaten finden Sie unter der Abruf-Nr. 48978909 .
04.01.2023 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Seit dem 01.01.2023 gilt die 2. Ergänzungsvereinbarung zum Arzneiversorgungsvertrag (AVV) vom 01.03.2021 zwischen dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV).
03.01.2023 · Fachbeitrag ·
Gesetzgebung
Seit dem 01.01.2023 dürfen besonders erfahrene PTA im Apothekenalltag erweiterte Kompetenzen – z. B. die Erlaubnis zum Abzeichnen von Prüfprotokollen – schriftlich oder elektronisch vom Apothekenleiter übertragen ...
02.01.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Seit dem 01.01.2023 gilt die Regelung zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Zu § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) wurde ein Abs. 1a hinzugefügt. Danach sind gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer regelmäßig nicht mehr verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit in Form des „gelben Scheins“ aktiv zu bescheinigen.