01.12.2006 · Fachbeitrag ·
Apothekenentwicklung
Jedes Jahr im Herbst wird der Arzneiverordnungsreport veröffentlicht, der auf einer Vollerhebung aller Rezepte der gesetzlichen Krankenversicherungen des Vorjahres basiert. Der folgende Beitrag analysiert den Arzneimittelmarkt 2005.
01.11.2006 · Fachbeitrag ·
Immobilien
Für börsennotierte Immobilienwerte aus dem deutschsprachigen Raum gibt es jetzt den Immo Index. Dieser beinhaltet die nach der Marktkapitalisierung zehn größten Immobiliengesellschaften aus Deutschland, Österreich ...
01.11.2006 · Fachbeitrag ·
Ordnungswidrigkeit
Ein Fahrzeugführer benutzt sein Handy auch dann verbotenermaßen, wenn er es während der Fahrt in die Hand nimmt, um vom Display eine gespeicherte Telefonnummer abzulesen. Damit bleibt das Oberlandesgericht Hamm ...
01.11.2006 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Die Krankenkassen dürfen bei der U1-Umlage für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Erstattungssatz von 80 Prozent nur noch einen weiteren Satz anbieten (Bundessozialgericht, Urteil vom 18.7.2006, Az: B 1 A 1/06 R, Abruf-Nr:
062805
). Dieser Erstattungssatz muss so bemessen sein, dass der Arbeitgeber nennenswert entlastet wird. Das sei bei einem Erstattungssatz von lediglich 10 Prozent nicht der Fall. Deshalb müssen nun viele Krankenkassen ihre U1-Umlagesätze ...
01.11.2006 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Können Aufwendungen bei gemischt beruflich und privat veranlassten Reisen in steuerlich abziehbare berufliche und nicht abziehbare private Aufwendungen aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile ...
01.11.2006 · Fachbeitrag ·
Kfz-Kosten
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits mehrfach festgestellt, dass Angaben aus einem nicht ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch keine Verwendung finden können. Sofern es sich aber nur um einzelne kleine Ungenauigkeiten handelt, muss die Finanzverwaltung die Aufzeichnungen akzeptieren (Finanzgericht Köln, Urteil vom 27.4.2006, Az: 10 K 4600/04, Abruf-Nr:
061895,
Revision beim BFH
,
Az: VI R 38/06). Das gelte zum Beispiel, wenn