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  • 01.11.2006 | Kfz-Kosten

    Fahrtenbuch trotz kleinerer Mängel gültig

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits mehrfach festgestellt, dass Angaben aus einem nicht ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch keine Verwendung finden können. Sofern es sich aber nur um einzelne kleine Ungenauigkeiten handelt, muss die Finanzverwaltung die Aufzeichnungen akzeptieren (Finanzgericht Köln, Urteil vom 27.4.2006, Az: 10 K 4600/04, Abruf-Nr: 061895, Revision beim BFH, Az: VI R 38/06). Das gelte zum Beispiel, wenn  

    • lediglich eine Fahrt nicht aufgezeichnet worden ist,
    • die Kilometerangaben im Fahrtenbuch nicht mit den Daten in den Werkstattrechnungen übereinstimmen oder
    • geringe Abweichungen zu den Entfernungsangaben laut Routenplaner nicht gesondert erläutert werden.

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2006 | Seite 1 | ID 85163