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    Apotheken-Computer sind ab 2007 GEZ-gebührenpflichtig

    Ab dem 1. Januar 2007 müssen Apotheker – wie alle Freiberufler, Selbstständige und Privatleute – für ihre internetfähigen Apotheken-Computer Gebühren an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zahlen, wenn sie noch keinen Fernseher oder kein Radio angemeldet haben. Begründung: Mit Internet-Computern können prinzipiell Fernsehen und Rundfunk empfangen werden. Ursprünglich sollte die Gebühr eine volle TV-Gebühr von 17,03 Euro pro Monat betragen. Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich aber jetzt auf eine Gebühr von 5,52 Euro geeinigt, was der Radio-Grundgebühr entspricht.  

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2006 | Seite 2 | ID 85165