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  • 01.11.2006 | Betriebsausgaben

    Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen möglich?

    Können Aufwendungen bei gemischt beruflich und privat veranlassten Reisen in steuerlich abziehbare berufliche und nicht abziehbare private Aufwendungen aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind? Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind solche Aufwendungen, die nur zum Teil beruflich oder betrieblich veranlasst sind, steuerlich grundsätzlich nicht abziehbar (sogenanntes Aufteilungs- und Abzugsverbot). Nun aber könnte es zu einer Änderung dieser Rechtsprechung kommen: Der VI. Senat des BFH möchte an dieser strikten Beurteilung nicht mehr festhalten und befürwortet nun eine Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen, wenn hierfür ein objektiver Maßstab zur Verfügung steht (Beschluss vom 20.7.2006, Az: VI R 94/01, Abruf-Nr: 062738). Er hat deshalb den Großen Senat des BFH angerufen und ihm diese Frage zur Entscheidung vorgelegt.  

    In dem zugrunde liegenden Streitfall besuchte ein Computerexperte eine Computer-Messe in den USA. An vier der insgesamt sieben Tage nahm er an beruflichen Fachveranstaltungen teil, drei Tage nutzte er für einen Privaturlaub. Von seinen geltend gemachten Kosten erkannte das Finanzamt nur die Tagungsgebühren an. Der VI. Senat hingegen erkannte etwa vier Siebtel der Kosten – unter anderem für Flug und Übernachtungen – als Werbungskosten an.  

    Praxistipp: Vor dem Hintergrund des Beschlusses des VI. Senats ist es durchaus möglich, dass der Große Senat des BFH die bisherige BFH-Rechtsprechung kippt und generell eine Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen in einen privat und einen beruflich veranlassten Anteil zulässt, sofern die Kosten eindeutig zuzuordnen sind. Apotheker sollten daher auch gemischt privat-berufliche Ausgaben anteilig beim Finanzamt geltend machen und bei Nichtanerkennung mit Verweis auf den BFH-Beschluss Widerspruch einlegen.  

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2006 | Seite 1 | ID 85164