01.01.2007 · Fachbeitrag ·
Sonderausgaben
Ein Vereinsmitglied kann seinem Verein grundsätzlich eine Spende zuwenden. Die steuerliche Anerkennung setzt aber voraus, dass sie freiwillig und unentgeltlich geleistet wird. Ein Abzug ist daher ausgeschlossen, wenn sie unmittelbar mit einem Vorteil zusammenhängt. Das ist der Fall, wenn die Zahlung bei der Aufnahme in den Verein erwartet wird und der Finanzierung clubeigener Projekte dient. Hier fehlt die Spendenmotivation, weil damit die Finanzierung der eigenen privaten Lebensgestaltung über den Verein ...
01.01.2007 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Wie jedes Jahr wurden auch mit Wirkung zum 1. Januar 2007 die Sachbezugswerte für „Unterkunft und Verpflegung“ angepasst. Letztmalig für 2007 gibt es bei der Unterkunft verschiedene Werte für die alten und neuen ...
01.01.2007 · Fachbeitrag ·
Gesetzgebung
Der Entwurf zum Jahressteuergesetz 2007 sieht unter anderem eine Pauschalierungsmöglichkeit für Sachzuwendungen an die eigenen Arbeitnehmer sowie an Dritte vor. Danach darf der zuwendende Apotheker seine ...
01.12.2006 · Fachbeitrag ·
Lebensversicherung
Der Garantiezins auf den Sparanteil bei Lebensversicherungen und Pensionsfonds sinkt für alle ab dem 1. Januar 2007 geschlossenen Verträge um einen halben Prozentpunkt auf 2,25 Prozent. Damit setzt der Garantiezins seine Talfahrt der letzten Jahre fort: 2000 von 4,00 auf 3,25 Prozent, 2004 auf 2,75 Prozent und 2007 auf 2,25 Prozent.
01.12.2006 · Fachbeitrag ·
Kapitalanlage
Der Sparerfreibetrag wird 2007 nahezu halbiert (siehe dazu „Apotheker Berater“ Nr. 11/2006, S. 7 ff.). Immer mehr Anleger müssen deshalb künftig Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf ...
01.12.2006 · Fachbeitrag ·
Kfz-Kosten
Soweit es für die Kfz-Steuer auf die „erstmalige Zulassung“ eines Fahrzeugs ankommt, bestimmt sich dieser Begriff nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften. Tag der Erstzulassung ist demnach der Tag, an dem das ...
01.12.2006 · Fachbeitrag ·
Kinderfreibetrag
Zusätzlich zum Kinderfreibetrag steht den Eltern ein steuerlicher Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung in Höhe von 2.160 Euro (= 1.080 Euro je Elternteil) zu. Bei getrennt lebenden Eltern kann der gesamte Betreuungsfreibetrag auch dann ohne Zustimmung des anderen Elternteils übertragen werden, wenn dieser seine Unterhaltsverpflichtungen in voller Höhe erfüllt (Bundes-
finanzhof, Urteil vom 18.5.2006, Az: III R 71/04, Abruf-Nr:
062756
).