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  • 01.01.2007 | Sonderausgaben

    Nur echte Spenden an den eigenen Verein zählen

    Ein Vereinsmitglied kann seinem Verein grundsätzlich eine Spende zuwenden. Die steuerliche Anerkennung setzt aber voraus, dass sie freiwillig und unentgeltlich geleistet wird. Ein Abzug ist daher ausgeschlossen, wenn sie unmittelbar mit einem Vorteil zusammenhängt. Das ist der Fall, wenn die Zahlung bei der Aufnahme in den Verein erwartet wird und der Finanzierung clubeigener Projekte dient. Hier fehlt die Spendenmotivation, weil damit die Finanzierung der eigenen privaten Lebensgestaltung über den Verein gewährleistet werden soll. Auch eine Aufteilung der Zahlung in Entgelt und abzugsfähige Spende scheidet aufgrund der einheitlichen Gegenleistung aus. Dies entschied der Bundesfinanzhof zu dem Beitritt in einen Golfclub, wobei Aufnahme-, Jahres- und ein Einmalbeitrag fällig wurden (Urteil vom 2.8.2006, Az: XI R 6/03, Abruf-Nr: 063154).  

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 2 | ID 84935