01.12.2010 · Fachbeitrag ·
Buchführung
Wer als Apotheker/in auf das Homebanking- oder Onlinebanking-Verfahren setzt, sollte Folgendes beachten: Nur mit dem Ausdruck des über Homebanking übermittelten elektronischen Kontoauszugs genügt der Buchführungspflichtige nicht den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, da es sich beim elektronisch übermittelten Auszug um das originär digitale Dokument handelt (Bayerisches Landesamt für Steuern vom 28.7.2010, Az: S 0317.1.1 - 3/1 St 42, Abruf-Nr:
103248
)
.
01.12.2010 · Fachbeitrag ·
Solidaritätszuschlag
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Vorlage des Finanzgerichts (FG) Niedersachsen zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags als unzulässig verworfen, weil sich die dortigen Richter nicht ...
01.12.2010 · Fachbeitrag ·
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Die Aufwendungen für die Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen stellen keine steuerlich begünstigten Kosten für Handwerkerleistungen dar. Nach Auffassung der Oberfinanzdirektion Münster ist die Dichtheitsprüfung ...
02.11.2010 · Fachbeitrag ·
Finanzplanung
Wann ist eine Finanzplanung sinnvoll und für den Kunden vorteilhaft? Wie läuft die konkrete Finanzplanung ab und was kostet sie? Hierzu bringt der „Apotheker Berater“ einen Leitfaden für die Praxis.
02.11.2010 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt, unterliegen nach dem Bundesfinanzhof (BFH) nicht der Einkommensteuer.
02.11.2010 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Art. 94 Abs. 1 der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel verbietet es, Apothekern oder Ärzten finanzielle Vorteile zu gewähren, um hierdurch den Absatz von Arzneimitteln ...
02.11.2010 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte auf Anfrage eines spanischen Gerichts, dass die europarechtliche Niederlassungsfreiheit zwar durch nationale Zulassungsbeschränkungen für Apotheken beeinträchtigt werde - im Ergebnis seien die hier in Rede stehenden Beschränkungen allerdings gerechtfertigt.