29.03.2011 · Fachbeitrag ·
Steuerstrafrecht
Die Finanzverwaltungen sind verstärkt dazu übergegangen, Apotheken bundesweit mit digitalen Betriebsprüfungen zu überziehen. In deren Folge werden zunehmend steuerstrafrechtlich relevante Sachverhalte zu Tage gefördert. Diese münden regelmäßig in Ermittlungsverfahren, die für die Apotheken unter Umständen existenzbedrohende Folgen haben können. Der „Apotheker Berater“ erläutert die aktuellen Prüfungsschwerpunkte in Apotheken und die steuer-, straf- und standesrechtlichen Konsequenzen.
29.03.2011 · Fachbeitrag ·
Apothekenentwicklung
Gute Beratung und freundliche Kundengespräche sind die beste Werbung für eine Apotheke. Da unterschiedliche Menschen unterschiedliche Erwartungen an die Kommunikation haben, müssen bei der Beratung von Senioren in ...
29.03.2011 · Fachbeitrag ·
Personal
Die Apotheken-Renditen stehen nicht zuletzt durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) unter Druck. Besonders hart trifft das Personal-Thema. Denn das Apothekenteam stellt einerseits den größten Kostenblock ...
29.03.2011 · Fachbeitrag ·
Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer berücksichtigt grundsätzlich nur formwirksame, eigenhändig ge- und unterschriebene Testamente. Nur ausnahmsweise kann auch ein formunwirksames, zum Beispiel ein nur mündlich erteiltes Testament der Erbschaftsteuer zugrunde gelegt werden.
29.03.2011 · Fachbeitrag ·
Betriebsprüfung
Seit geraumer Zeit verschickt die Finanzverwaltung vor Beginn einer Betriebsprüfung Fragebögen, die dem Prüfer zum Prüfungsbeginn vollständig ausgefüllt vorgelegt werden sollen. Dabei handelt es sich u.a.
29.03.2011 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelrecht
Nach dem Oberlandesgericht (OLG) München sind Pick-up-Stellen von ausländischen Versandapotheken in einer deutschen Apotheke rechtlich unbedenklich; unzulässig sind jedoch die auf die Arzneimittel gewährten ...
29.03.2011 · Fachbeitrag ·
Vergaberecht
Der Ausschreibung der AOK Berlin-Brandenburg für parenterale Zytostatika-Zubereitungen kommt in Anbetracht ihrer gravierenden Auswirkungen auf die bisherige unternehmerische Praxis betroffener Apotheken erhebliche Bedeutung zu. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die Rechtmäßigkeit der Ausschreibung bestätigt.