26.03.2013 · Fachbeitrag ·
Familienförderung
Befindet sich ein volljähriges und verheiratetes Kind in einer erstmaligen Berufsausbildung, besteht seit dem Jahr 2012 ein Kindergeldanspruch der Eltern unabhängig von den eigenen Einkünften des Kindes und von einer typischen Unterhaltssituation gegenüber dessen Ehegatten (Finanzgericht [FG] Münster, Urteil vom 30.11.2012, Az: 4 K 1569/12 Kg, Abruf-Nr. 130085 ). Damit widerspricht das FG Münster einer bundesweit geltenden Verwaltungsanweisung (DA 31.2.2 FamEStG).
26.03.2013 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Die einzelnen Arzneilieferverträge (ALV) sehen konkrete Abrechnungsfristen vor, die von den Apothekern bei ihrer Rechnungslegung unbedingt eingehalten werden müssen. Aber welche Abrechnungsfrist gilt? Und welche ...
26.03.2013 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Kein dem Lohnsteuerabzug unterliegender Arbeitslohn von dritter Seite liegt vor, wenn Mitarbeiter eines Krankenhauses bei Apothekenartikeln Preisvorteile von einem Unternehmen erhalten, das auch ihren Arbeitgeber ...
26.03.2013 · Fachbeitrag ·
Bewirtungskosten
Bei Gaststättenbewirtungen über 150 Euro ist zwingend darauf zu achten, dass der Name des bewirtenden Steuerpflichtigen durch den Gaststätteninhaber oder seinen Bevollmächtigten auf der Rechnung vermerkt wird. Ein Eigenbeleg reicht insofern nicht aus (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 18.4.2012, Az: X R 57/09, Abruf-Nr. 122838 ).
26.03.2013 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Das deutsche Gesundheitswesen unterscheidet bei der Patientenversorgung einen stationären und einen ambulanten Sektor mit ungleichen gesetzlichen und ökonomischen Vorgaben. Beim Wechsel zwischen diesen beiden ...
26.03.2013 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Durch Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 21. November 2012 dürfen ausländischen Versandapotheken die Vereinfachungsregelung des Abschnitts 1a 2 Abs. 14 („Innergemeinschaftliches Verbringen“) des ...
25.03.2013 · Fachbeitrag ·
Kundeninformation
Damit Arzneimittel ihre therapeutische Wirkung entfalten können, müssen sie richtig eingenommen werden. Das bedeutet insbesondere, dass die Anweisungen des Arztes bezüglich der Art der Anwendung, der Einnahmezeitpunkte und der Einnahmehäufigkeit unbedingt eingehalten werden müssen. Das Apothekenteam kann hier mit wichtigen Hinweisen in der persönlichen Beratung unterstützen und seinen Kunden ein Informationsblatt als Merkhilfe für Zuhause mitgeben.