Bei allen Überlegungen und Aktionen für seine Kunden bleibt immer ein Rest Unsicherheit: Was denken die Kunden über uns? Was können wir besser machen? Warum kommt ein Kunde zum ersten Mal in unsere Apotheke und danach vielleicht nicht wieder? Diese und weitere Fragen beschäftigen die Fachapothekerin für Allgemeinpharmazie und Inhaberin der Taubenapotheke in Braunschweig Isabell Müller-Duve kontinuierlich. Im Gespräch mit AH stellt Sie vor, welche Antworten ihr eine Mystery-Shopping-Analyse lieferte.
Die Genehmigung eines nach § 12a Apothekengesetz geschlossenen Heimversorgungsvertrags setzt voraus, dass die Apotheke in angemessener Entfernung zum Heim liegt. Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied, ...
Werden preisgebundene Arzneimittel unzulässigerweise günstiger als Krankenhausware bezogen und abgerechnet, entsteht den liefernden Pharmaherstellern nur dann ein Verkaufs- und Rabattschaden, wenn deren alternative ...
Die ständige Verbesserung der Leistungsfähigkeit ist Voraussetzung für ein erfolgreiches Bestehen auf dem stark umkämpften Gesundheitsmarkt. Anregungen für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess erhält man aus einem internen Vorschlagswesen, dokumentierten Kundenrückmeldungen und einem konsequenten Fehlermanagement. Der Beitrag erläutert, wie Sie Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen festlegen können.
Apotheken, die im Wettbewerb bestehen möchten, müssen sich auch optisch von der Konkurrenz abheben. Dies können sie erreichen, indem sie ihre Offizin individuell gestalten und das Mobiliar passend zum Corporate ...
Die genaue Zahl derer, die in Deutschland inkontinent sind, lässt sich schwer ermitteln, da viele Betroffene dieses Thema auch heute noch totschweigen. Jede zweite Frau und jeder vierte Mann über 65 Jahren sollen an ...
Diätetische Lebensmittel sind bis auf bestimmte Ausnahmen von der Erstattung durch die GKV ausgenommen. Legt ein Kunde eine ärztliche Verordnung über ein bestimmtes Diätetikum vor, steht die Apotheke vor der Frage, ob dieses spezielle Produkt zu den erstattungsfähigen Ausnahmen zählt und – falls ja – wie eine korrekte und nicht retaxationsgefährdete Belieferung zu erfolgen hat. Einzehlheiten dazu lesen Sie in „CT-Retax-Kompass“ Nr. 9/2013.