Die sogenannte aut-idem-Liste wird – aller Voraussicht nach – nun doch kommen. Die langen und zähen Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV) wären seitens des GKV-Spitzenverbandes beinahe noch im Rahmen des Schiedsverfahrens abgebrochen worden. Aktuell ist die aut-idem-Liste auch unter der Bezeichnung „Austauschverbotsliste“ oder „Ausschlussliste“ in der Presse. Der „CT-Retax-Kompass“ hält Sie unter www.ct-retax-kompass.de auf dem Laufenden.
Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind 2013 entsprechend den gesundheitspolitischen Erwartungen gestiegen. In ihren Rahmenvorgaben für 2013 hatten GKV-Spitzenverband und ...
In dem Beitrag von Dr. Valentin Saalfrank in „Heimversorgung“ Nr. 3/2010 wird erklärt, dass Medikamente vom Altenheim wiederverwendet werden dürfen, sofern die Qualität der Lagerung der Medikamente nachgewiesen ...
Bei analytischen Dienstleistungen rund um die Bestimmung von Körperwerten muss sich der Apotheker gemäß § 1a Abs. 11 Nr. 2 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) darauf beschränken, die Messdaten mit Hilfe technischer Geräte zu ermitteln und die Höhe der Werte hinsichtlich der jeweiligen Referenzwerte festzustellen. Der Apotheker darf diese Werte aber nicht im Sinne einer Diagnose bewerten. Damit wäre die Grenze zur unzulässigen Heilkunde überschritten. Zur Abgrenzung lesen Sie Einzelheiten im ...
Zu Beginn eines jeden Jahres stellt sich in Ihrer Apotheke die Frage, welche Geschäftsunterlagen Sie aussortieren und vernichten dürfen, um Platz für neue Unterlagen zu schaffen. Die Antwort liefert Ihnen die ...
Zu den Betriebsausgaben (bei Arbeitnehmern: Werbungskosten) gehören unter anderem die Aufwendungen für typische Berufsbekleidung. Dabei steckt die „typische“ Berufskleidung einen engen Rahmen ab.
Die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung für die Bürger der EU ist durch eine Änderung in der Arzneimittelverschreibungsverordnung ab 2014 noch einfacher geworden. Verordnende Ärzte müssen jetzt verpflichtend ihre Telefonnummer und – soweit vorhanden – auch ihre Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse angeben, damit ohne weiteren Aufwand eine Kontaktaufnahme bei Rückfragen zwischen dem abgebenden Apotheker und dem verschreibenden Arzt möglich ist.