29.04.2014 · Nachricht · Einkommensteuer
Alle Bürger, die ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 ausfüllen, können dort Ausgaben für Arzneimittel aus der Apotheke geltend machen. Damit das Finanzamt die Aufwendungen im Einzelfall anerkennt, müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein, wie z.B. der Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) alle Steuerzahler hin. Steuermindernd wirken krankheitsbedingte Kosten auch nur dann, wenn zumutbare Belastungsgrenzen überschritten werden.
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28.04.2014 · Nachricht · Preisgrenzen
Bei der Abgabe von rabattbegünstigten Fertigarzneimitteln ist eine Vielzahl von Regelungen zu beachten. Die Apotheken-Software ist zur Bewertung der einschlägigen Vorgaben bei der Auswahl des im Einzelfall ...
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24.04.2014 · Fachbeitrag ·
Verkaufsgespräch
Missverständnisse, Fehlberatungen oder unzufriedene Kunden müssen nicht sein. Wesentlicher Baustein für den Erfolg in der Beratung sind Kenntnisse über die Persönlichkeitstypen unter den Kunden Ihrer Apotheke.
24.04.2014 · Fachbeitrag ·
Finanzen
Im Rahmen der Privatautonomie steht es einer Bank frei, ein Ratendarlehen nur gegen ein Bearbeitungsentgelt zu überlassen. Ist dieses unverkennbar Teil des Gesamtpreises, handelt es sich nicht um eine allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) und unterliegt somit auch nicht der AGB-Kontrolle, entschied das Amtsgericht (AG) München (Urteil vom 11.7.2013, Az. 223 C 9261/13, Abruf-Nr. 133538 ).
24.04.2014 · Fachbeitrag ·
Heimversorgung
Eine heimversorgende Apotheke ist laut § 12a Apothekengesetz verpflichtet, die ordnungsgemäße und bewohnerbezogene Aufbewahrung der von ihr gelieferten Produkte durch das pharmazeutische Personal zu überprüfen.
24.04.2014 · Fachbeitrag ·
Familienförderung
Das Bundeszentralamt für Steuern hat aktuell ein Merkblatt zum Kindergeld 2014 herausgegeben. Das Merkblatt soll einen Überblick über den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelungen zum Kindergeldrecht geben.
24.04.2014 · Fachbeitrag ·
Außergewöhnliche Belastungen
Wirken sich hohe Aufwendungen für den behinderungsbedingten Umbau des eigenen Hauses im Jahr ihrer Verausgabung zum ganz überwiegenden Teil steuerlich nicht aus, ist eine Billigkeitsregelung gemäß § 163 Abgabenordnung dahingehend angemessen, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen – in Anlehnung an § 82b Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und § 34 Abs. 1 Einkommensteuergesetz – auf fünf Jahre verteilen kann. Diese steuerzahlerfreundliche Ansicht hat jüngst das Finanzgericht Saarland vertreten ...