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  • 23.01.2014 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben/Werbungskosten

    Finanzamt erkennt nur Aufwendungen für typische Berufskleidung an

    | Zu den Betriebsausgaben (bei Arbeitnehmern: Werbungskosten) gehören unter anderem die Aufwendungen für typische Berufsbekleidung. Dabei steckt die „typische“ Berufskleidung einen engen Rahmen ab. |