Immer wieder gibt es Probleme bei der Unterscheidung zwischen Hilfsmitteln, die zulasten der GKV abgerechnet werden, und Pflegehilfsmitteln, die der Pflegekasse in Rechnung gestellt werden. Diese auf den ersten Blick schwierige Abgrenzung beruht letztlich auf unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen: Für die Kostenübernahme durch die GKV gilt das Sozialgesetzbuch (SGB) V und für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse das SGB XI. Die Einzelheiten lesen sie in „CT-Retax-Kompass“ Nr. 11/2013.
Ein Leser fragt: „Kann ich als heimversorgender Apotheker die Belieferung eines einzelnen Patienten ablehnen? Macht es einen Unterschied, ob ich als Apotheke einen Bewohner, der sich selbst mit Arzneimitteln versorgt, ...
Kosten für Arzneimittel, Verbandmittel oder Medizinprodukte, die der Patient aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit benötigt, sind gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) VII von der ...
Bei einem Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Abgabebestimmungen kann der Apotheker seinen Vergütungsanspruch trotz tatsächlicher Abgabe ganz verlieren. Dies soll nach der Rechtsprechung auch gelten, wenn bei der Krankenkasse oder den Versicherten kein Schaden entstanden ist. Auf folgende Punkte ist deshalb bei der Arzneimittelabgabe in der Apotheke besonders zu achten.
Leistet der Arbeitgeber Beiträge für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer – insbesondere über die Beteiligung an einer privaten Zusatzversicherung – dann kann er hierfür ab 1. Januar 2014 nicht mehr die ...
Zum 1. Februar 2014 wird das neue Bezahlsystem SEPA für Überweisungen und Lastschriften von Unternehmen alle bisherigen nationalen Zahlungssysteme ablösen. Die Umstellung macht damit auch vor den Apotheken nicht ...
Verpflegungsmehraufwendungen innerhalb der ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung sind auch dann als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige seinen Haupthausstand vom Beschäftigungsort wegverlegt und durch Umwidmung seiner bisherigen Hauptwohnung einen Zweithaushalt am Beschäftigungsort errichtet. Damit widerspricht das Finanzgericht (FG) Düsseldorf der Ansicht der Verwaltung, die die Dauer des vorangegangenen Aufenthalts am Beschäftigungsort auf die Drei-Monats-Frist ...